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Boiling Frogs
verfasst von: DinaBrandt am 19.04.2007, 19:06 Uhr
sicherheit
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Der jüngste Beschluss des Bundeskabinett, die EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umzusetzten und damit die Telekommunikationsunternehmen zu verpflichten, für ein halbes Jahr Nummern, Zeiten und Standorte, sowohl bei Telefon- wie auch Internetverbindungen zu speichern, ist ein weiteres Grad mehr, mit dem der Topf erwärmt wird, in dem wir sitzen. Uns geht es nämlich nicht anders wie den bekannten Fröschen, die, wenn man sie in einen Topf mit kochendem Wasser wirft, einfach wieder herausspringen. Wenn man sie aber in einen Topf mit kaltem Wasser setzt und das Wasser dann langsam erhitzt, kann man sie schön genüßlich zu Tode kochen. Das Wasser in Deutschland ist inzwischen gefühlte 86 Grad. Aber froschgemäß fällt es keinem auf.
Das Argument hier ist natürlich die Innere Sicherheit. Die Terrorbedrohung scheint im Moment alles zu rechtfertigen. Gerade Innenminister Schäuble (aber nicht nur er) dreht ganz langsam die Temperatur hoch. Die ZEIT hat einmal zusammengestellt, in welchen Bereich bereits jetzt, aber vor allem zukünftig unsere Sicherheit "befördert" werden soll. Der Übersichtlichkeit halber habe ich diese Darstellung hier einmal zusammengefasst:
| Thema |
Heute
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Geplant
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Kommentar |
| Rasterfahndung |
bisher nur Ländersache, mit zweifelhaftem Erfolg
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auch Bundeskriminalamt |
Rasterfahnung nur bei konkreter Gefahr; Bundesverfassungsgericht: Terrorgefahr zu unkonkret
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| Speicherung der Fingerabdrücke
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Ab 2007 Speicherung für Reisepässe; sollen aber nach Aushändigung des Passes wieder gelöscht werden;
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systemtische Speicherung
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dazu kommen bereit 4 Mio. gespeicherte Daten des BKAs; |
| Vernetzung der Passdaten |
Passgesetz verbietet Weitergabe der Daten an andere amtliche Stellen
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Vernetzung aller gespeicherten Daten
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Keine informationelle Selbstbestimmung (wer hat welche Daten von mir?) mehr möglich
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| Daten aus LKW-Maut
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Daten nur zur Mautermittlung, keine Weitergabe der Daten an andere Stellen
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Auswertung zur Verbrechensbekämpfung
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| Online-Durchsuchungen |
Bundesgerichthof hat Onlinedurchsuchungen wegen Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) untersagt
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Online-Durchsuchungen ohne Zustimmung der Betroffenen sollen möglich sein
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Änderung des Grundgesetzes nötig |
| Präventive Telefonüberwachung
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größtenteils (Ländersache) nur zur Aufklärung von Strafsachen möglich
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Präventive Abhörmaßnahmen
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Bundesverfassungsgericht: Gefahrenlage muss konkret und wichtige Gemeinwohlbelange betreffen (Nichtigerklärung eines entsprechenden niedersächsischen Gesetzes)
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| Großer Lauschangriff
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Überwachung nur bei schweren Straftaten; sofortiges Beenden der Überwachung bei privaten Gesprächen
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Möglichkeiten sollen erweitert werden; BKA soll auch das Recht bekommen
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Bundesverfassungsgericht hat dem Großen Lauscchangriff enge Grenzen gesetzt; das GG müsste warhscheinlich geändert werden
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| Weitergabe von Flugdaten
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Fludaten, Hotels, Reisepläne werden an US-Behörden weitergegeben; Abkommen läuft Mitte 2007 aus
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dauerhafte Lösung; US-Behörden dürfen Daten 30 Jahre speichern
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Europäischer Gerichtshof hat eine EU-Regelung wegen mangelnder Rechtsgrundlage für rechtswidrig erklärt
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| Vorratsdatenspeicherung |
Handys dürfen zur Aufklärung schwerer Verbrechen oder bei Lebensbedrohung geortet und Rechnungen eingesehen werden |
Speicherung von Verbindungsdaten für ein halbes Jahr; Verbot von Anonymisierungsmitteln
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Art. 12 GG schützt das Fernmeldegeheimnis |
| Bundeswehr im Inland
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Amtshilfe im Katastrophenfall
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Einsatz bei der Terrorbekämpfung und Objektschutz (Stadien bei Fußball-WM)
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Grundgesetz müsste geändert werden; |
| Flugzeugabschuss |
Bundesverfassungsgericht hat grundsätzlich eine solche Abwägungsmöglichkeit zwischen Leben derjenigen im Flugzeug, und möglichem bedrohten Leben durch Selbstmordattentäter als rechtswidrig ausgeschlossen |
Bundeswehr soll von Terroristen entführte Flugzeuge abschießen können
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"Twin-Tower-Syndrom"; es soll als eine Art "Verteidigungsfall" möglich sein
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| Anti-Terrordatei
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Seit März 2007 Vernetzung der Daten aller Sicherheitsbehörden
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Verstoß gegen Trennungsgebot von Verfassungsschutz und Polizei; Entscheidung des Bundesverfassungsgericht steht aus; Wer einmal verdächtig ist (und es nicht weiß), hat keine Chance, jemals aus dem System genommen zu werden, oder?
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| Kronzeugenregelung |
seit 1999 gibt es die Regelungen nur für "kleiner" Drogendelikte; eine größerer Lösung wurde nach 10 Jahren Laufzeit als zu unpraktikabel und nicht zielführend nicht verlängert
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Wiedereinführung |
Praxis hat bereits erwiesen, dass die Kronzeugenregelung nicht funktioniert
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Ganz offensichtlich wird hier ein Netz gesponnen, das umfassender nicht sein kann. Big Brother lässt sich hier leicht bemühen. Studenten aus Potsdam haben anlässlich der beschlossenen Vorratsdatenspeicherung mit einfachen Mitteln dargestellt, was das bedeutet. Statt dass wir einen gläsernen Staat bekommen, bei dem wir Bürger erkennen können, wer welche Macht hat und was beschließt, werden wir Bürger selbst gläsern. Hierzu gibt es auch eine schöne Broschüre des AStAs der FH Münster.
Das Argument, "Das kann mir doch egal sein, ich habe nichts zu verbergen", ist natürlich in keiner Weise haltbar. Schon heute ist es beispielweise kaum möglich, mit einer bestimmten Krankengeschichte eine Versicherung zu bekommen - weil alle mit allen vernetzt sind. Es lassen sich beliebige Szenarien (Mörder mit HIV: Rasterfahndungen bei allen Schwulen! Reiserücktrittsversicherung abschließen - Abfrage über Reiseverhalten der letzten 5 Jahre!) Heute muss ich wenigstens noch um Erlaubnis gefragt werden. Das wird zukünftig immer seltener der Fall sein.
Von Kollateralschäden, wie z. B., dass die Kosten, die die Vorratsspeichern den Telekommunikationsunternehmen verursachen werden, auf die Verbraucher abgewälzt werden, wie das Handelsblatt feststellt, ganz zu schweigen.
Das Schlimme an den beschlossenen Maßnahmen ist aber, dass noch keiner den Beweis erbringen konnte, dass sie wirklich zu Terrorbekämpfung beitragen. Sicher hingegen ist, dass sie den Bürger entmündigen und den Staat in eine Position versetzen, die den Bürgern nur schaden kann. Davon profitiert vor allem eine Gruppierung: die islamistischen Terroristen. Sie sind ausgezogen, die liberalen westlichen Gesellschaften zu bekämpfen. Ironischerweise helfen unsere Politiker ihnen bereitwillig dabei.
Den Grünen liegen Frösche bekanntermaßen sehr am Herzen. Wir wollen hoffen, dass dies auch in der Zukunft so sein wird. Wenn nicht, wird es nämlich nicht nur aufgrund der Klimakatastrophe in Deutschland bald sehr heiß.
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Kommentare
Neulich habe ich irgendwo gelesen, dass die Geschichte mit dem Frosch, der im langsam erhitzten Wasser sitzen bleibt, nur eine Legende ist.
Schön wäre es, könnte man das von den Tendenzen auch sagen, die ihr hier sehr übersichtlich zusammengestellt habt.
Es stimmt schon, die Fakten sind schon lange auf dem Tisch. Aber nun die Frage: Was für Handlungsmöglichkeiten gäbe es denn? Ich wäre an KONKRETEN Vorschlägen interessiert.
Würde vorschlagen, dass wir die nächsten Tage nutzen, um hier auf der Kommentarseite Ideen zu verschiedenen Fragen zu sammeln. Wenn wir einiges zusammen haben, können wir den Input in einem Artikel strukturieren, die Argumente bündeln und vielleicht schon konkrete Maßnahmen in die Wege leiten.
Wir sollten uns Gedanken machen zu der Frage, mit wem wir Bündnisse eingehen können und wie wir die Leute am besten erreichen.
Welche Gruppen, welche Organisationen und welche (prominenten) Persönlichkeiten kommen in Frage.
Mit welchen Aktionen oder durch welche Art der Formulierung erreichen wir die Menschen am ehesten, wie schaffen wir ein Bewußtsein für die Problematik.
Also: Frage nicht, was die Grüne Freiheit für Dich machen kann, sondern was Du für die Grüne Freiheit machen kannst ;-)
Gegen die derzeit geplante Vorratsdatenspeicherung (vgl. Entwurf des Kabinetts von letzter Woche http://www.bmj.bund.de/files/-/2047/RegE%20TK%DC.pdf) wird derzeit eine „Massen-Verfassungsbeschwerde“ von einem Berliner Rechtsanwalt zum Bundesverfassungsgericht vorbereitet, die bereits von zig-tausend Leuten unterstützt wird. Da darf keiner fehlen, dem der Rechtsstaat noch etwas wert ist!!!
Diese Verfassungsbeschwerde ist politisch eine Art „Unterschriftensammlung zum Bundesverfassungsgericht“, juristisch aber eine vollwertige Verfassungsbeschwerde; sie wird also im Namen all derjenigen erhoben, die sie unterstützen. Die Unterstützung setzt voraus, dass man den Anwalt zu Vertretung bevollmächtigt. Kosten fallen keine an – auch wenn die Verfassungsbeschwerde verloren geht!!!
Mehr Info’s allgemein zur Vorratsdatenspeicherung unter: http://www.vorratsdatenspeicherung.de
So geht’s: Verfassungsbeschwerde – leicht gemacht:
Lektion 1) Ausfüllen http://www.vorratsdatenspeicherung.de/?/content/view/51/70/ und absenden
Lektion 2) Vollmacht GLEICH ausdrucken
Lektion 3)Vollmacht GLEICH ausfüllen
Lektion 4) und GLEICH wegschicken
Ein kleiner Schritt, aber immerhin.
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