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Für die Deaktivierung des Begriffs "Aktivierender Sozialstaat"
verfasst von: Linda am 21.04.2009, 15:21 Uhr
sozial
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In den durch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Transformationsprozesse ausgelösten Reformdruck des Sozialstaats hat sich ein Leitbild besonders in der Debatte etabliert: der aktivierende Sozialstaat. Dieses Konzept sieht sozialen Leistungsbezug immer in Zusammenhang mit der Bereitschaft des Empfangenden, sich wieder aus seiner Bedürftigkeitssituation zu befreien - also wieder in den Markt einzutreten und so "an die Gesellschaft zurückzugeben". Fördern und fordern ist das Schlagwort, das in diesem Kontext auch gerne benutzt wird.
Um die Vernünftigkeit einer solchen Überlegung zu prüfen, soll kurz an die Wurzeln und Grundlagen sozialstaatlicher Politik zurückgekehrt werden.
Wohlfahrtsstaatliche Leistungen entwickelten sich im Zuge der Industrialisierung. Die durch diesen Prozess ausgelöste "soziale Frage" - die Frage nach den Lebensverhältnissen der Arbeiter und ihrer Familien - bewirkte die Einrichtung sozialer Rechte in den industrialisierten Ländern: in der Produktionssphäre war das die Gewährleistung von Arbeitnehmerschutz und -rechten, in der Verteilungssphäre kam es zu einer sekundären Einkommensverteilung und in der Reproduktionssphäre zur Bereitstellung von subventionierten oder vollfinanzierten sozialen Einrichtungen.
Um diese Entwicklung und mögliche Nuancen verschiedener sozialstaatlicher System angemessen zu erfassen und in ihren Sinn deutlich zu machen, scheint der Begriff der Dekommodifizierung hilfreich. Dieses sperrige Wort meint die relative Unabhängigkeit von der Funktionsweise kapitalistischer (Arbeits-)Märkte. Danach war es die ursprüngliche Triebfeder in der Einrichtung sozialer Leistung, dem menschlichen Status in seiner Unterscheidung zum Güterstatus gerecht zu werden. Egal ob nun eher durch ideologisch/menschenrechtlich geprägte Argumentationsweisen oder eher durch systemerhaltende Begründungen, so war doch die Anerkennung der menschlichen Existenz als grundsätzlich verschieden von der eines normalen Sachgutes der Ausgangspunkt für die Gewährleistung sozialer Rechte. Menschen, ähnlich wie Güter, nur voll und ganz den Kräften des Marktes auszuliefern, sollte durch die sozialstaatlichen Leistungen als nicht akzeptabel und korrekturbedürftig verhindert werden.
In diesem Sinne bedeuten die Gewährleistung sozialstaatlicher Leistung immer auch zumindest zu einem gewissen Grad die Durchbrechung und Revision der Marktlogik. Gleichzeitig erlaubt das Kriterium der Dekommodifizierung uns aber auch, verschiedene wohlfahrtsstaatliche Maßnahmen und Systeme zu unterscheiden. Denn bis zu welchem Grad Leistungen eine Unabhängigkeit von der Marktlogik bewirken oder diese eher unterstützen, kann als bedeutendes Unterscheidungsmerkmal zur Analyse unterschiedlicher Systeme gelten.
Nun lässt sich aber auch besser bewerten, für was das Konzept des aktivierenden Sozialstaats plädiert. Hierbei geht es darum, Maßnahmen, die eigentlich die Kriterien des Marktes durchbrechen sollen, wiederum mit dessen Logik zu belegen. Leistungen können und sollen nur diejenigen erwarten, die bereit und fähig sind, dieser Logik - zumindest in Zukunft wieder - zu folgen. Nur unter diesem Licht sind bei diesem Paradigma Leistungen gerechtfertigt.
Die Ausführungen sollten aber gezeigt haben, warum so eine Perspektive nicht wünschenswert sein kann. Denn soziale Maßnahmen haben immer auch den Sinn, den Menschen - zumindest bis zu einem gewissen Grad - von den Zwängen des Marktes zu befreien. Wird dies ausgehebelt, so wird eigentlich auch der menschenrechtliche Sinn von sozialen Leistungen unterlaufen. Leicht vor Augen führen kann man sich dies durch die folgenden Fragen: Was passiert eigentlich mit den Menschen, die sich nicht "aktivieren" lassen? Werden diese Menschen dann überhaupt nicht mehr von der Gesellschaft berücksichtigt? Es sollte klar sein, dass wir uns das aus einem richtig verstandenen, bürgerlichen Interesse überhaupt nicht leisten können. Denn so ein Zurücklassen bestimmter Gruppen der Gesellschaft würde zu einer Spaltung und zu sozialen Konsequenzen führen, die keinem in der Gesellschaft wirklich recht sein können.
Was bleibt ist die Notwendigkeit eines alternativen Leitkonzepts, das unser Verständnis von sozialstaatlichen Leistungen prägen könnte. Fortsetzung folgt also.
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